Wer eine Nebenkostenabrechnung prüfen lässt, sollte wissen, mit wem er es zu tun hat: mit einer Software, einem Prüfdienst oder einer Kanzlei. Diese Seite erklärt, welche Regeln das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) aufstellt und wie sich unsere Leistungen in diesen Rahmen einordnen.
Was das Rechtsdienstleistungsgesetz regelt
Das RDG legt fest, wer in Deutschland außergerichtlich Rechtsdienstleistungen erbringen darf. Drei Vorschriften sind für das Verständnis zentral:
- Begriff: Nach § 2 Abs. 1 RDG ist eine Rechtsdienstleistung jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. Nach § 2 Abs. 2 RDG gilt außerdem das Einziehen fremder oder zur Einziehung abgetretener Forderungen als Rechtsdienstleistung, wenn es als eigenständiges Geschäft betrieben wird (Inkassodienstleistung).
- Erlaubnisvorbehalt: § 3 RDG bestimmt, dass die selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen nur zulässig ist, soweit sie durch Gesetz erlaubt wird.
- Registrierung: § 10 RDG erlaubt registrierten Personen und Unternehmen Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde in drei Bereichen: Inkassodienstleistungen, Rentenberatung und Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht. Die Registrierung kann auf Teilbereiche beschränkt und mit Auflagen verbunden werden.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte brauchen keine Registrierung nach dem RDG. Sie sind nach § 3 BRAO die berufenen unabhängigen Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.
Unsere Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister
Die LRH Software UG (haftungsbeschränkt), Betreiberin von Nebenkostenprofi, ist im Rechtsdienstleistungsregister des Bundesamts für Justiz eingetragen. Das Aktenzeichen lautet VII 5-2025 0001 1629; es steht auch in unserem Impressum.
Das Register ist öffentlich. Sie können die Eintragung jederzeit selbst über die Registersuche des Bundesamts für Justiz nachprüfen.
Software: Was die automatisierte Prüfung leistet
Den Einstieg bildet eine automatisierte, KI-gestützte Vorprüfung. Sie laden Ihre Abrechnung und in der Regel den Mietvertrag hoch, Algorithmen, die regelmäßig aktualisiert werden, werten die Unterlagen aus. Je nach Prüfung liegt das Ergebnis in der Regel nach 2 bis 60 Minuten vor. Sie erhalten eine Ersteinschätzung per E-Mail mit einer klaren Aussage, ob die Abrechnung auffällig ist und wo Potenzial liegt.
Wichtig für die Einordnung: Die automatische Prüfung liefert eine Einschätzung auf Grundlage Ihrer Unterlagen und Angaben. Sie ist keine verbindliche Rechtsberatung. Wenn das System eine Abrechnung als unauffällig einstuft, Sie aber weiterhin begründete Zweifel haben, können Sie uns den Fall erneut vorlegen oder anderweitigen Rechtsrat einholen.
Zur Abgrenzung von reiner Software hat der Bundesgerichtshof eine wichtige Linie gezogen: Ein digitaler Vertragsgenerator, der aus Standardbausteinen Dokumente zusammensetzt, ist keine Rechtsdienstleistung, weil er nicht in einer konkreten Angelegenheit des Nutzers tätig wird – ähnlich wie ein Formularhandbuch (BGH, Urteil vom 9. September 2021, I ZR 113/20). Die Prüfung einer Nebenkostenabrechnung bezieht sich dagegen auf Ihren konkreten Fall. Deshalb arbeiten wir nicht als reiner Softwareanbieter, sondern als registrierter Rechtsdienstleister.
Prüfbericht und Widerspruchsschreiben
Nach der kostenlosen Ersteinschätzung können Sie einen Report beauftragen. Den Preis dafür nennen wir Ihnen auf Anfrage. Der Report enthält:
- einen detaillierten Prüfbericht zu den beanstandeten Positionen
- ein auf Ihren Fall zugeschnittenes Widerspruchsschreiben
- Verweise auf die einschlägigen mietrechtlichen Vorschriften und Urteile
- konkrete Handlungsempfehlungen für das weitere Vorgehen
Geprüft werden dabei unter anderem Widerspruchsfristen und formelle Vollständigkeit, die Umlagefähigkeit einzelner Kostenpositionen, Plausibilität, Mietvertragsabgleich und Vorauszahlungen sowie Verteilerschlüssel, Heizkosten und Sonderumlagen. Für größere Portfolios bieten wir eine persönliche, individuell abgestimmte Betreuung an.
Durchsetzung über die Partnerkanzlei
Nicht jeder Vermieter korrigiert eine Abrechnung nach dem ersten Widerspruch. Wenn ein Anspruch weitergehend durchgesetzt werden muss, arbeiten wir mit einer Partnerkanzlei zusammen. Die anwaltliche Vertretung liegt dann bei der Kanzlei, nicht bei Nebenkostenprofi.
Diese Arbeitsteilung hat einen einfachen Grund: Nebenkostenprofi ist ein Softwareunternehmen und keine Rechtsanwaltskanzlei. Die Vertretung vor Gericht und die umfassende anwaltliche Beratung gehören in die Hände zugelassener Anwältinnen und Anwälte.
Was wir nicht anbieten
Damit keine falschen Erwartungen entstehen, hier die Grenzen unseres Angebots:
- Andere Mietrechtsfragen: Mietmängel, Kündigungen oder andere Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis gehören nicht zu unserem Leistungsumfang. Dafür wenden Sie sich bitte direkt an eine Anwältin oder einen Anwalt.
- Zusatzkosten nur im Zusammenhang mit der Abrechnung: Sind Ihnen durch eine fehlerhafte Abrechnung weitere Kosten entstanden, etwa Mahngebühren, prüfen wir im Einzelfall, ob sie im Rahmen der Abrechnungsprüfung geltend gemacht werden können.
- Keine Erfolgsgarantie: Ob und in welcher Höhe ein Vermieter korrigiert oder erstattet, hängt vom Vertrag, den Belegen und vom Verhalten der Gegenseite ab. Ein bestimmtes Ergebnis können wir nicht zusagen.
- Keine eigene Prozessvertretung: Nebenkostenprofi vertritt Sie nicht vor Gericht. Das übernimmt bei Bedarf die Partnerkanzlei.
Wenn uns selbst ein Fehler unterläuft
Sollte unsere Prüfung einen Fehler enthalten, wenden Sie sich bitte an info@nebenkostenprofi.de. In diesem Fall erstatten wir Ihnen Ihr Geld.
Häufige Fragen
Ist Nebenkostenprofi eine Anwaltskanzlei?
Nein. Betreiberin ist die LRH Software UG (haftungsbeschränkt), ein Softwareunternehmen, das im Rechtsdienstleistungsregister des Bundesamts für Justiz eingetragen ist. Für die Durchsetzung von Ansprüchen arbeiten wir bei Bedarf mit einer Partnerkanzlei zusammen.
Wie kann ich die Registrierung überprüfen?
Über die öffentliche Registersuche des Bundesamts für Justiz. Suchen Sie nach der LRH Software UG (haftungsbeschränkt) oder nutzen Sie das Aktenzeichen VII 5-2025 0001 1629.
Ist die automatisierte Ersteinschätzung eine Rechtsberatung?
Nein. Die automatische Prüfung liefert eine Einschätzung auf Grundlage Ihrer Unterlagen und Angaben und stellt keine verbindliche Rechtsberatung dar. Ausführlicher wird es im Prüfbericht, die anwaltliche Durchsetzung übernimmt bei Bedarf die Partnerkanzlei.
Helfen Sie auch bei Mängeln oder einer Kündigung?
Nein. Unser Angebot beschränkt sich auf Nebenkosten- und Betriebskostenabrechnungen. Bei anderen Mietrechtsfragen wenden Sie sich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt.
Was passiert, wenn Ihre Prüfung einen Fehler enthält?
Melden Sie sich bitte umgehend unter info@nebenkostenprofi.de. Bei Fehlern in unserer eigenen Prüfung erstatten wir Ihnen Ihr Geld.
Fragen? Kontakt
Wenn Sie vor einer Beauftragung wissen möchten, wie Ihr Fall eingeordnet wird, schreiben Sie uns an info@nebenkostenprofi.de. Mehr über das Unternehmen lesen Sie unter Über uns, zum Umgang mit Ihren Daten unter Sicherheit und Datenschutz. Ihre Abrechnung können Sie direkt kostenlos vorprüfen lassen, einen Überblick über das Angebot gibt die Seite Gewerbe-Nebenkostenprüfung.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
