Ergebnis
Bitte geben Sie die Verwaltungskosten und dazu die Jahresmiete oder die Betriebskosten ein.
So rechnet der Verwaltungskosten-Check
Die Quote bezogen auf die Miete ist Verwaltungskosten ÷ Jahresnettokaltmiete. Die Quote bezogen auf die Betriebskosten setzt die Verwaltungskosten ins Verhältnis zu den übrigen Betriebskosten, also ohne die Verwaltungskosten selbst. Prüfen Sie im Vertrag, welche Bezugsgröße für eine Obergrenze gilt, und wählen Sie sie unten aus.
Eine gesetzlich „übliche“ Quote gibt es nicht. Ohne vertragliche Obergrenze darf der Vermieter nach der Rechtsprechung nur Kosten im Rahmen des Ortsüblichen und Notwendigen umlegen. Ob Ihre Quote auffällig ist, hängt vom Objekt und vom Vertrag ab.
Mehr dazu: Verwaltungskosten im Gewerbe und Kappungsgrenze.
Die Berechnung dient der ersten Orientierung, ersetzt keine Prüfung Ihrer Abrechnung und keine Rechtsberatung. Eingaben werden nur in Ihrem Browser verarbeitet und nicht gespeichert.