Ergebnis
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So rechnet der CO2-Rechner
Grundlage sind die CO2-Kosten des Gebäudes aus den Brennstoffrechnungen des Lieferanten. Entweder tragen Sie den Betrag direkt ein oder die ausgewiesene CO2-Menge in Kilogramm und den CO2-Preis je Tonne laut Rechnung. Davon zieht der Rechner den Vermieteranteil ab (§ 8 Abs. 3 CO2KostAufG) und verteilt den Rest nach Ihrem Anteil an den Heizkosten.
Die Teilung ist zwingend: Vereinbarungen, nach denen Sie in einem Nichtwohngebäude mehr als 50 Prozent tragen, sind unwirksam. Fehlen die CO2-Angaben in der Abrechnung ganz, dürfen Sie Ihren Heizkostenanteil um 3 Prozent kürzen.
Alle Details: CO2-Kosten im Gewerbe: Die 50/50-Aufteilung nach CO2KostAufG.
Die Berechnung dient der ersten Orientierung, ersetzt keine Prüfung Ihrer Abrechnung und keine Rechtsberatung. Eingaben werden nur in Ihrem Browser verarbeitet und nicht gespeichert.