Nahaufnahme einer deutschen Nebenkostenabrechnung mit Stift, Taschenrechner und Steuerunterlagen auf einem Holztisch
Ratgeber

Nebenkosten in der Steuererklärung absetzen: So sparen Mieter Geld

Bestimmte Nebenkosten lassen sich über § 35a EStG steuerlich absetzen. Hier erfahren Mieter, welche Posten zählen und welche Nachweise nötig sind.

  ·  4 min Lesezeit

Viele Mieter zahlen jeden Monat Nebenkosten und werfen die Jahresabrechnung danach schnell in die Ablage. Dabei steckt dort oft steuerliches Potenzial: Bestimmte Kosten aus der Nebenkostenabrechnung können Sie über § 35a EStG steuerlich geltend machen, wenn es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen handelt. Das regelt das Gesetz selbst in § 35a EStG, und die Finanzverwaltung bestätigt ausdrücklich, dass auch Mieter solche Aufwendungen nutzen können, wenn sie über die Nebenkosten umgelegt werden und sauber nachgewiesen sind. (gesetze-im-internet.de)

Welche Nebenkosten steuerlich interessant sind

Nicht jede Position in der Abrechnung bringt einen Steuerbonus. Begünstigt sind vor allem Leistungen, die den Haushalt betreffen, zum Beispiel die Reinigung des Treppenhauses, Gartenpflege oder Winterdienst. Auch Hausmeisterleistungen können dazugehören, soweit darin haushaltsnahe Tätigkeiten stecken. Die ELSTER-Hilfe nennt als typische Beispiele unter anderem die Reinigung der Wohnung, Gartenpflege und den Winterdienst auf dem Grundstück oder Gehweg. (elster.de)

Bei Handwerkerleistungen geht es um Arbeiten wie Reparaturen, das Streichen von Fenstern und Türen, den Austausch von Bodenbelägen oder die Wartung und Kontrolle technischer Anlagen. Die Finanzverwaltung zählt in ihrer Anleitung unter anderem die Reparatur oder den Austausch von Fenstern und Türen, die Modernisierung von Bad oder Küche sowie die Kontrolle von Fahrstühlen zu den begünstigten Beispielen. (elster.de)

Wichtig ist die Abgrenzung: Nicht jede Ausgabe rund ums Wohnen ist begünstigt. Reine Mietzahlungen oder allgemeine Unterbringungskosten zählen nicht, und auch persönliche Dienstleistungen ohne Haushaltsbezug sind nicht automatisch absetzbar. Die Verwaltungsanweisungen grenzen solche Fälle ausdrücklich ab. (ao.bundesfinanzministerium.de)

So viel Steuerersparnis ist möglich

Für haushaltsnahe Dienstleistungen beträgt die Steuerermäßigung 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro im Jahr. Für Handwerkerleistungen sind ebenfalls 20 Prozent abziehbar, allerdings nur bis zu 1.200 Euro Steuerermäßigung pro Jahr. Diese Werte ergeben sich aus § 35a EStG und der dazugehörigen Auslegung in der Finanzverwaltung. (gesetze-im-internet.de)

Das klingt abstrakt, ist aber schnell verständlich: Wenn in Ihrer Abrechnung 1.000 Euro an begünstigten haushaltsnahen Dienstleistungen stecken, können 200 Euro Ihre Steuerlast senken. Bei 6.000 Euro an Handwerkerkosten ist der rechnerische Vorteil zwar 1.200 Euro, durch den Höchstbetrag bleibt es aber genau bei dieser Grenze. (gesetze-im-internet.de)

Welche Nachweise das Finanzamt sehen will

Entscheidend ist nicht nur, dass Kosten angefallen sind, sondern auch, wie sie dokumentiert sind. Nach der ELSTER-Hilfe brauchen Sie eine Rechnung und eine unbare Zahlung, also in der Praxis eine Überweisung. Barzahlungen werden nicht anerkannt. Außerdem müssen die Aufwendungen Ihren Haushalt in Deutschland oder in einem EU- beziehungsweise EWR-Staat betreffen. (elster.de)

Für Mieter ist besonders wichtig: Der Bundesfinanzhof hat am 20. April 2023 klargestellt, dass eine Wohnnebenkostenabrechnung, eine Hausgeldabrechnung oder eine vergleichbare Bescheinigung regelmäßig ausreichen kann, wenn daraus die wesentlichen Angaben hervorgehen. Außerdem können Mieter die Steuerermäßigung auch dann geltend machen, wenn sie die Verträge mit den Dienstleistern nicht selbst abgeschlossen haben. (bundesfinanzhof.de)

Praktisch bedeutet das: Ihre Nebenkostenabrechnung sollte die begünstigten Positionen möglichst getrennt ausweisen. Noch besser ist eine gesonderte Bescheinigung des Vermieters oder der Hausverwaltung, in der die steuerlich relevanten Kosten sauber aufgelistet sind. Die Finanzverwaltung sieht genau solche Nachweise als geeignet an. (ao.bundesfinanzministerium.de)

Wo Sie die Beträge in der Steuererklärung eintragen

Die Kosten gehören in die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen. Dort werden die Aufwendungen abzüglich Erstattungen eingetragen. ELSTER weist außerdem darauf hin, dass mehrere alleinstehende Personen im selben Haushalt die Höchstbeträge nur einmal nutzen dürfen, während bei mehreren Auftraggebern jede Person ihren Anteil grundsätzlich bis zur Hälfte geltend machen kann. (elster.de)

Achten Sie darauf, Erstattungen oder Förderungen vorher abzuziehen. Das gilt zum Beispiel für Zahlungen Dritter oder zweckgebundene Leistungen der Pflegeversicherung. Pflegegeld müssen Sie hingegen nicht abziehen. Wenn Sie unsicher sind, welche Position in welche Zeile gehört, lohnt sich eine sorgfältige Prüfung der gesamten Abrechnung. (elster.de)

Typische Fehler, die den Steuerbonus kosten

Ein häufiger Fehler ist, dass Vermieter oder Verwalter die begünstigten Kosten nur als Gesamtbetrag ausweisen. Dann fehlt dem Finanzamt die nötige Transparenz. Ebenfalls problematisch sind Barzahlungen, fehlende Belege oder vermischte Positionen, bei denen nicht klar wird, welcher Anteil auf Arbeitskosten entfällt. Die Finanzverwaltung verlangt, dass der steuerbegünstigte Anteil erkennbar und unbar bezahlt ist. (elster.de)

Auch die Abgrenzung zwischen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ist wichtig, weil dafür unterschiedliche Höchstbeträge gelten. Wer nur pauschal und ohne Prüfung alles einträgt, verschenkt oft Geld oder riskiert Rückfragen vom Finanzamt. Genau hier hilft es, die Nebenkostenabrechnung fachkundig prüfen zu lassen. Für Mieter, die schnell wissen wollen, ob ihre Abrechnung formell und rechnerisch stimmt, ist Nebenkostenprofi.de eine hilfreiche Anlaufstelle für professionelle Unterstützung. (ao.bundesfinanzministerium.de)

Fazit: Nebenkosten nicht nur zahlen, sondern auch nutzen

Wer seine Nebenkostenabrechnung aufmerksam liest, kann aus ohnehin gezahlten Kosten noch einen Steuerbonus herausholen. Besonders Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Winterdienst und bestimmte Handwerkerleistungen sind für Mieter oft relevant. Mit einer sauberen Abrechnung, einer Überweisung als Zahlungsnachweis und dem Eintrag in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen sichern Sie sich die Entlastung, die Ihnen zustehen kann. (gesetze-im-internet.de)

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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