Nahaufnahme eines deutschen Mehrfamilienhaus-Treppenhauses mit hellem Lichteinfall und sauberem Hausflur
Ratgeber

Hausflur und Treppenhaus: Rechte, Pflichten und Nebenkosten

Was Mieter im Treppenhaus abstellen dürfen und wann Verbote zulässig sind. Außerdem: Welche Hausflur- und Treppenhauskosten in der Nebenkostenabrechnung stehen dürfen.

  ·  4 min Lesezeit

Der Hausflur und das Treppenhaus sind mehr als nur Durchgangsflächen. Mietrechtlich gehören sie in der Regel nicht zur exklusiven Wohnfläche eines einzelnen Mieters, sondern stehen allen Bewohnern zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung. Gleichzeitig müssen diese Bereiche als Flucht- und Rettungswege frei bleiben; deshalb dürfen Vermieter und Hausgemeinschaft Regeln aufstellen, die Sicherheit und Rücksichtnahme sichern. Grundlage dafür sind unter anderem die mietvertragliche Vereinbarung über Betriebskosten in § 556 BGB und der umlagefähige Betriebskostenkatalog in § 2 BetrKV. (gesetze-im-internet.de)

Was im Treppenhaus typischerweise erlaubt ist

Im Alltag geht es oft um die Frage, ob Schuhe, Fahrräder, Kinderwagen oder ein Schuhschrank vor der Wohnungstür stehen dürfen. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Entscheidend sind der Mietvertrag, eine wirksame Hausordnung und die Interessen der übrigen Bewohner. Gerichte und Mietervereine betonen seit Langem, dass das Treppenhaus nur zurückhaltend genutzt werden darf und der vertragsgemäße Gebrauch der Gemeinschaftsfläche nicht zu Beeinträchtigungen oder Gefahren führen darf. Vorübergehend abgestellte Schuhe können im Einzelfall noch zulässig sein; dauerhafte „Lagerflächen“ vor der Tür sind dagegen regelmäßig problematisch. (bmgev.de)

Bei Kinderwagen, Rollatoren und Rollstühlen ist die Lage oft mieterfreundlicher, weil hier ein nachvollziehbares Nutzungsinteresse besteht. Auch dann gilt aber: Der Fluchtweg darf nicht versperrt werden, und der Stellplatz muss praktikabel und sicher sein. Für Fahrräder gilt ebenfalls, dass ein vorhandener Fahrradkeller oder ein ausdrücklich vorgesehener Abstellplatz meist Vorrang hat. Gibt es eine klare Regelung im Mietvertrag oder in der Hausordnung, müssen Mieter sich grundsätzlich daran halten. (mietrecht.org)

Welche Regeln Vermieter und Hausordnung vorgeben dürfen

Vermieter dürfen nicht willkürlich alles verbieten, aber sie dürfen den Gemeinschaftsbereich ordnen. Das ist besonders wichtig, wenn Brandschutz, Sturzgefahren oder die Barrierefreiheit betroffen sind. Ein Verbot ist eher haltbar, wenn Gegenstände den Durchgang deutlich verengen, Rettungswege blockieren oder andere Bewohner unzumutbar beeinträchtigen. Umgekehrt sind starre Verbote ohne Rücksicht auf die tatsächlichen Umstände oft angreifbar, wenn sie den üblichen Mietgebrauch unverhältnismäßig einschränken. (ruv.de)

Wichtig ist außerdem der Unterschied zwischen Nutzung und Verschlechterung: Nach § 538 BGB muss der Mieter Veränderungen oder Verschlechterungen, die durch vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, grundsätzlich nicht vertreten. Das hilft aber nicht, wenn durch abgestellte Gegenstände Schäden, Verschmutzungen oder Gefahren entstehen. Wer das Treppenhaus regelmäßig als Abstellraum nutzt, riskiert daher Abmahnungen und im Wiederholungsfall auch weitergehende Konsequenzen. (gesetze-im-internet.de)

Welche Kosten für Hausflur und Treppenhaus umlegbar sind

Für die Nebenkostenabrechnung ist vor allem entscheidend, ob es sich um laufende Betriebskosten handelt. § 556 Abs. 1 BGB erlaubt die Umlage von Betriebskosten nur, wenn dies vereinbart wurde; als Betriebskosten gelten dabei nur Kosten, die dem Eigentümer laufend entstehen. In § 2 BetrKV ist ausdrücklich geregelt, dass zu den umlagefähigen Kosten unter anderem die Gebäudereinigung und die Beleuchtung der gemeinschaftlich genutzten Gebäudeteile wie Zugänge, Flure und Treppen gehören. Auch die Vergütung eines Hauswarts kann umlagefähig sein, soweit sie nicht Verwaltung, Instandhaltung oder Instandsetzung betrifft. (gesetze-im-internet.de)

Das bedeutet konkret: Die Reinigung des Treppenhauses, das Putzen von Fluren oder der Strom für die Beleuchtung im Gemeinschaftsbereich dürfen grundsätzlich auf die Mieter umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht und die Position korrekt abgerechnet wird. Nicht umlagefähig sind dagegen Reparaturen, Renovierungen oder Modernisierungen im Treppenhaus, weil es sich dabei nicht um laufende Betriebskosten handelt. Genau hier passieren in der Praxis viele Fehler: Wenn etwa ein neuer Anstrich, die Erneuerung von Geländern oder die Beseitigung von Schäden als „Treppenhauskosten“ abgerechnet wird, ist das rechtlich besonders prüfbedürftig. (gesetze-im-internet.de)

Typische Streitpunkte in der Abrechnung

Gerade bei Gemeinschaftsflächen lohnt sich ein genauer Blick auf Belege und Kostenarten. Häufig sind Positionen vermischt, etwa wenn der Hausmeister sowohl Reinigung als auch Verwaltung oder kleinere Reparaturen übernimmt. Nach der BetrKV dürfen Arbeitsleistungen, die bereits unter andere Umlageverbote fallen, nicht einfach doppelt angesetzt werden. Auch beim Strom ist wichtig, dass wirklich nur die Kosten für die gemeinschaftliche Beleuchtung erfasst werden. Wer Zweifel hat, sollte die einzelnen Positionen sauber trennen lassen und auf Plausibilität prüfen. (gesetze-im-internet.de)

Wenn Ihre Nebenkostenabrechnung Posten rund um Hausflur oder Treppenhaus enthält und Sie nicht sicher sind, ob alles korrekt ist, kann eine professionelle Prüfung viel Geld und Zeit sparen. Ein hilfreicher Ansprechpartner dafür ist Nebenkostenprofi.de, wenn Sie Ihre Abrechnung von Fachleuten auf formale und inhaltliche Fehler prüfen lassen möchten. (gesetze-im-internet.de)

Was Sie als Mieter jetzt tun können

Wenn es Streit um Abstellen, Reinigung oder Kosten geht, hilft ein strukturierter Blick auf den Mietvertrag, die Hausordnung und die Abrechnung. Prüfen Sie zuerst, ob eine konkrete Regel überhaupt vereinbart wurde, und achten Sie dann darauf, ob sie den Alltag fair und sicher regelt. Bei Unklarheiten ist es sinnvoll, den Vermieter schriftlich um Erläuterung zu bitten und Belege anzufordern. Denn gerade im Bereich Hausflur und Treppenhaus entscheiden oft Details darüber, ob ein Verbot wirksam ist oder eine Nebenkostenposition tatsächlich umlagefähig bleibt. (bmgev.de)

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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